Erklärung zum Grundbesitz - Was es zu beachten gilt - Der Gartenbau-Profi hat mit
Ralf Stephany, Steuerberater und Rechtsanwalt, über das Verfahren gesprochen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass sich die Einheitsbewertung aus dem Jahr 1964 überholt hat und die damals festgestellten Werte einfach zu alt sind, sodass ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes gegeben ist.
Der Gesetzgeber hat reagiert und Ende 2019 ein neues Feststellungsverfahren auf den Weg gebracht, welches ab 2025 Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer sein soll. Dafür muss der gesamte Grundbesitz in Deutschland, also insgesamt 36 Mio. bewertungsrechtliche Einheiten, neu erfasst werden. Allein in NRW liegen davon etwa 6,5 Mio. zu bewertende Grundstücke.